LEITFADEN ZUM KAUF EINER IMMOBILIE IN SPANIEN

Leitfaden zum Kauf einer Immobilie in Spanien

Dies ist eine kurze Anleitung zum Kauf einer Immobilie in Spanien. Wir empfehlen Ihnen dringend, einen qualifizierten Anwalt zu beauftragen, der Sie im Kaufprozess vertritt. Wenn Sie keinen haben, können wir Ihnen einen empfehlen.

THE BUYER

Sobald Sie Ihr Traumhaus in der Sonne gefunden haben, ist der Ablauf bis zur Fertigstellung wie folgt
Als Zeichen des guten Willens ist eine Reservierungsanzahlung erforderlich. Diese beträgt in der Regel 6.000 € (und wird vom Makler oder Ihrem Anwalt einbehalten). Diese Anzahlung stellt sicher, dass die Immobilie reserviert und vom Markt genommen wird, und leitet auch den Übertragungsprozess durch Sie ein Anwalt, in der Regel innerhalb von 2 Wochen und wenn Ihr Anwalt davon überzeugt ist, dass alles sauber ist, müssen Sie die Verträge umtauschen und eine Anzahlung von 10 % leisten. Der private Vertrag (Compra Venta) hat einen von beiden Parteien vereinbarten festen Termin zur Fertigstellung bei einem öffentlichen Notar

WER ZAHLT WAS?

Der Käufer ist für die Immobilienerwerbsteuer verantwortlich, die je nachdem, ob es sich um eine neue Immobilie oder eine Wiederverkaufsimmobilie handelt, unterschiedlich ausfällt

Hypothek: Wenn Sie eine Hypothek aufnehmen, fallen zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 1–1,5 % für die Eröffnungsgebühr und 1,8 % Steuern und Notargebühren für die Hypothekenurkunde an
Weiterverkauf von Immobilien: Die (ITP-)Transfersteuer hängt vom Preis der Immobilie ab; bis 400.000€ sind es 8%; zwischen 400.000-700.000€ sind es 9% und über 700.000€ sind es 10%. Sie müssen außerdem die Gebühren für den Notar, das Grundbuchamt und die Gebühren Ihres Anwalts bezahlen, die in der Regel 1 % + IVA des Kaufpreises betragen.
Als groben Richtwert gilt: Wenn Sie eine Immobilie zwischen vier- und siebenhunderttausend Euro erwerben, müssen Sie mit etwa 10 % des Kaufpreises rechnen.

Neue Immobilie: Unabhängig vom Kaufpreis werden 10 % IVA (MwSt.) und 1,5 % Stempelsteuer (AJD) gezahlt

DER VERKÄUFER ist verantwortlich für:
Zuzüglich Valia, Kapitalertragssteuer, Maklerprovision 5 % + 21 % IVA und deren Anwaltsgebühren

RECHT oder BUCHHALTUNG: Wenn Sie weitere Informationen zu einem der oben genannten Themen wünschen, können wir Ihnen einen Anwalt und/oder einen Buchhalter empfehlen

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UPDATE 29. April 2021: Senkung der Grunderwerbsteuer bis Ende dieses Jahres 2021
Ermäßigung der Übertragungssteuer in Andalusien für alle per Urkunde erworbenen Immobilien ab heute, 29. April 2021, bis zum Jahresende.
Gesetzesdekret 7/2021 vom 27. April über die Senkung der Übertragungs- und Dokumentensteuer zur Förderung und Reaktivierung der Wirtschaft der Autonomen Gemeinschaft Andalusien angesichts der durch die Coronavirus-Pandemie (COVID19) verursachten Krisensituation ).
Insbesondere wird die Übertragungssteuer beim Kauf von Gebrauchtimmobilien von 8 %, 9 % und 10 % (abhängig vom Kaufpreis) auf einen einzigen allgemeinen Satz von 7 % erhöht.
Vor der Übertragungssteuer betrug der Betrag für einen Gebrauchtkauf:
• 8 % für die ersten 400.000 Euro
• 9 % zwischen 400.000 Euro und 700.000 Euro
• 10 % ab 700.000 Euro.
Jetzt gibt es einen einzigen Übertragungssteuersatz, der auf 7 % festgelegt wurde.
Nachfolgend finden Sie Beispiele dafür, was Sie sparen werden:
• Bei einer Immobilie von 200.000 Euro würden Sie 2.000 Euro sparen
• Bei einer Immobilie von 400.000 Euro würden Sie 4.000 Euro sparen
• Bei einer Immobilie von 1.000.000 Euro würden Sie 19.000 Euro sparen